Weininformation
Sekt und Schaumwein
Herstellungsverfahren
Grundsätzlich ist Sekt Wein, der ein zweites mal vergoren wurde. Hierzu wird dem eigentlich schon fertigen Grundwein einen „Dossage“, also süßer Traubenmost, oder Zucker zusammen mit Hefen zugegeben, die dann vergoren wird. Bei der Gärung entstehen Alkohol und CO2 also Kohlensäure. Die Kohlensäure entweicht bei der normalen Gärung zum Wein aus dem Tank. Bei der Gärung zum Sekt darf dies nicht passieren, also versucht man, die Perlen (Kohlensäure) in der Flasche zu halten.
Bei der Herstellung von Sekt unterscheidet man drei Herstellverfahren:
Die Großraumgärung
Hier wird in großen Tanks die zweite Gärung durchgeführt. Nach dem Gärprozess wird der Sekt gefiltert und unter Druck auf die Flaschen gefüllt. Die ist die kostengünstigste Methode Sekt herzustellen und wird bei allen großen Sektmarken so praktiziert.
Das Transvasierverfahren
Bei diesem Verfahren wird die zweite Gärung in einer Flasche vollzogen. Diese wird dann unter Gegendruck in einen Tank entleert und dann der Schaumwein mittels Filter entheft.
Die traditionelle oder klassische Flaschengärung
Die zweite Gärung erfolgt auch hier auf der Flasche. In den einzelnen Flaschen wird dann nach der Gärung und Reife die Hefe in den Flaschenhals befördert (rütteln).
Dort wird die Hefe eingefroren, um dann beim „Degorgieren“ durch den CO2-Druck aus der Flasche gedrückt zu werden. Dies ist die aufwendigste und teuerste Methode, Wein zu Sekt (oder Champagner) zu veredeln.
Schaumwein kann auch durch den künstlichen Zusatz von Kohlensäure erzeugt werden. Dieser darf sich dann aber nicht Sekt nennen sondern wird als Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure vermarktet.
Champagner
Einer der bekanntesten Schaumweine ist der Champagner. Er kommt aus dem gleichnamigen Anbaugebiet in Frankreich und wird grundsätzlich nach der traditionellen Methode vergoren. (meist aus drei Rebsorten Pinot Noir (Spätburgunder), Pinot Meunier (Schwarzriesling) sowie Chardonnay).
Steuern
Auf jede 0,75 l Flasche Sekt, Champagner oder Prosecco wird in Deutschland eine Sektsteuer in Höhe von 1,02 € erhoben. Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt.
Nicht erhoben wird diese Steuer bei Schaumweinen, die einen Kohlensäuredruck von unter 2,5 bar haben. Dies sind insbesondere Perlweine, die als Secco vermarktet werden. (z.B. Prosecco Frizzante)
Geschmack
Je nach Süße unterscheidet man beim Sekt zwischen folgenden Geschmacksrichtungen:
- süß
- Zuckergehalt höher als 50 g/l
- halbtrocken
- Zuckergehalt zwischen 33 g/l und 50 g/l
- trocken
- Zuckergehalt zwischen 17 g/l und 35 g/l
- extra trocken
- Zuckergehalt zwischen 12 g/l und 20 g/l
- brut
- Zuckergehalt weniger als 15 g/l
- extra brut
- Zuckergehalt weniger als 6 g/l
- brut nature, dosage zero
- Zuckergehalt weniger als 3 g/l, nicht dosiert
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